Die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen bzw. von Prüfungsleistungen im Rahmen von Auslandssemestern bzw. von Kompetenzen weiterbildender Studien außerhalb des Hochschulbereichs muss individuell je nach Leistungsart und -umfang eingeschätzt werden (vgl. LAPO §12 und ABMStPO/Phil §15). Grundlage zur Anerkennung bildet dabei das jeweils gültige Modulhandbuch des Studiengangs bzw. Studienfachs. Hierzu adäquate Inhalte können angerechnet werden. Bitte bereiten Sie Ihre anzurechnenden Leistungen so vor, dass ein Vergleich möglich ist. Bringen Sie dazu folgende Unterlagen mit in die Sprechstunde: