FAQ
C
Zunächst gilt es zu prüfen, ob Sie alle Veranstaltungen eines Moduls besucht haben und für die Verbuchung Ihre Kunstkarte in Kopie mit eingereicht haben. Bitte beachten Sie: Modulleistungen können nur verbucht werden, wenn alle Veranstaltungen eines Moduls belegt worden sind.
Sollten Sie aber berechtigten Anspruch der Verbuchung haben, jedoch ist diese bisher nicht erfolgt, bitten wir Sie, sich an die jeweiligen Modulverantwortlichen laut gültigem Modulhandbuch (semesteraktuelles Modulhandbuch beachten) zu wenden.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie frühzeitig vor der Anmeldung zum Staatsexamen Ihre Leistungsverbuchung prüfen. Wir können leider nicht gewährleisten, dass kurzfristige Anfragen zeitnah bearbeitet werden können.
Die Verbuchung der Modulprüfungen werden durch die Modulverantwortenden durchgeführt. Sollten Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich an die Modulverantwortenden, die im Modulhandbuch für das jeweils aktuelle Semester hinterlegt sind. Durch diese erfolgt auch die Eintragung des Moduls früherer Semester, sofern Sie die Leistungen erbracht haben und diese noch nicht in Campo verbucht wurde.
F
Die Fachstudien- und Prüfungsordnung richtet sich nach der LPO I und regelt den Studienaufbau. Nach welcher FPO Sie studieren richtet sich danach, wann Sie begonnen haben, zu studieren.
- Studienbeginn BIS Sommersemester 2024: Sie studieren nach der FPO 2020/2018
- Studienbeginn AB Wintersemester 2024/25: Sie studieren nach der FPO 2024
Bitte beachten Sie, dass Sie in der Regel in der FPO fertig studieren, mit der Sie Ihr Studium aufgenommen haben. Ausnahmen sind aber möglich, insbesondere dann, wenn die FPO nicht mehr angeboten wird. Sie können sich aber auch selbstständig in die neue FPO 2024 einschreiben. Wir empfehlen dies für alle Studierenden, die noch kein Modul belegt oder abgeschlossen haben.
Der Freie Bereich kann im Lehramt Kunst in Unterrichtsfach sowie Kunst im Didaktikfach für Grundschulen verbucht werden.
Gültige Fachstudien- und Prüfungsordnungen bis Sommersemester 2023: Sammeln Sie bitte zunächst auf Ihrer Kunstkarte die Unterschriften der Dozierenden und lassen sich diese dann gesammelt verbuchen. Wenden Sie sich hierzu bitte an die modulverantwortliche Person am Lehrstuhl.
FPO 2024: Ab dem Wintersemester 2024/25 können nur bestimmte Module im Freien Bereich absolviert werden. Die Module sind entsprechend der Modulleistung bei der modulverantwortenden Person am Lehrstuhl einzureichen.
M
Eine Modulprüfung ist eine hochschulrechtliche Angelegenheit. Die Prüfungsform wird in der Fachstudien- und Prüfungsordnung (FPO) festgelegt. Auch ist dort festgelegt, welche Gewichtung die Modulnote im gesamten Fachstudium hat.
Im Modulhandbuch wird die Prüfung entsprechend der jeweils gültigen FPO nähre beschrieben. Für Klausuren erfahren erfahren Studierende spätestens nach Prüfungsanmeldung das Datum der Klausur. Abgabefristen für Hausarbeiten und Leistungsportfolios/Mappen werden bereits im Modulhandbuch kommuniziert.
O
Mit den offenen Werkstattstunden bietet der Lehrstuhl ab Sommersemester 2025 eine Reihe an Tutorien an, in denen die Werkstätten von studentischen Hilfskräften betreut werden. Die offenen Werkstattstunden können nur besucht werden, wenn parallel Seminare in Ton/Keramik, Holz/Papier/Stein oder Drucken besucht werden oder eine Modulprüfung angemeldet ist. Die offenen Werkstattstunden dienen den Studierenden für die seminarbegleitende Arbeit, für die Arbeit an Werkstücken im Rahmen von Modulprüfungen sowie für die Examensvorbereitung.
S
Die Studienkarte dient der Dokumentation Ihres Studiums. Sie ist nicht rechtsverbindlich, dient aber der Dokumentation belegter Vernstaltunge. Sie erhalten die Studienkarte zu Beginn des Studiums im Sekretariat des Lehrstuhls. Bitte achten Sie sorgfältig auf die Studienkarte. Die Studienkarte muss mit Namen und Matrikelnummer sowie E-Mail versehen sein.
Mit der Studienkarte dokumentieren Sie für sich die erfolgreich besuchen Veranstaltungen. Nach erfolgreich belegtem Seminar lassen Sie sich von den Dozierenden direkt die Unterschrift geben. Erkundigen Sie sich im Seminar, welche Studienleistungen notwendig sind, um das Seminar erfolgreich zu absolvieren.
Nur im äußersten Notfall ist dies empfehlenswert. Schauen Sie besser, dass Sie das Modul Gestalten/Gestalten I im Didaktikfach spätestens im 6. Semester absolvieren.
W
Am Lehrstuhl für Kunstpädagogik und -didaktik arbeiten wir mit dem Lehrwerk „Die Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten“ von Matthias Karmasin und Rainer Ribing.
Das Buch ist in der FAU Universitätsbibliothek als E-Book im UTB-Verlag verfügbar. Wir empfehlen bei der Anfertigung von wissenschaftlichen Hausarbeiten in Seminaren, Modulprüfungen und bei der Zulassungsarbeit mit dem Buch zu arbeiten.
Z
Sind Sie inhaltlich an einem Thema interessiert, dann sprechen Sie die jeweiligen Dozierenden persönlich darauf an. Es ist wichtig, dass Sie frühzeitig anfragen, da Zulassungsarbeiten nur angenommen werden, sofern bei den Dozierenden Kapazitäten frei sind.
Grundsätzlich können Sie Ihre Zulassungsarbeit auch im Didaktikfach Kunst schreiben. Themenstellungen werden ausschließlich kunstdidaktisch und kunstwissenschaftlich vergeben und betreut. In Kunstpraxis kann keine Zulassungsarbeit geschrieben werden. Mit der Zulassungsarbeit zeigen Studierende, dass sie ein fachlich relevantes Thema wissenschaftlich bearbeiten können. Daher ist ein kunstpädagogisch relevantes Thema zu bearbeiten.
Bei Interesse an einer Zulassungsarbeit in Kunstpädagogik belegen Sie zunächst im Didaktikfach ein zusätzliches Theorieseminar aus dem Studienbereich Kunstdidaktik, um sich stärker mit kunstpädagogischen Konzepten auseinander zu setzen. Studieren Sie im Didaktikfach Kunst für das Lehramt an Grundschulen können Sie dieses für den Freien Bereich anrechnen.