Bewerbung
Bewerbung zum Masterstudium
Der Master Kunstpädagogik ist zulassungsbeschränkt und erfordert einen ersten Studienabschluss im Bereich Kunstpädagogik oder in einer der Kunstpädagogik fachverwandten Disziplin.
Wer kann sich auf den Master Kunstpädagogik bewerben?
Der Master Kunstpädagogik wird als aufbauendes Masterstudium angeboten. Daher richtet sich der Master in erster Linie an Studierende, die bereits ein Studium der Kunstpädagogik absolviert haben (z.B. BA Kunstpädagogik, B.Ed. Kunstpädagogik oder Lehramt Kunst). Ferner können auch Studierende zugelassen werden, die einen fachverwandten Abschluss mitbringen (z.B. BA Kunstgeschichte oder ein Diplom einer Kunsthochschule). Nähere Zulassungsbedingungen regelt die Fachstudien- und Prüfungsordnung.
Qualifikationsfeststellungsverfahren
Bewerberinnen und Bewerber müssen ein Qualifikationsfeststellungsverfahren durchlaufen. Je nach Eignung werden bis zu zwei Stufen durchlaufen.
Alle Bewerber/innen müssen sich online über das Bewerbungsportal www.campo.fau.de zur Zulassung zum Masterstudium bewerben. Die Bewerbungsphase beginnt am 15. April und endet am 15. Juli eines jeden Jahres. Bitte beachten Sie zudem die allgemeinen Informationen zur Bewerbung auf ein Masterstudium an der FAU. Weitere Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie unter www.master.fau.de.
Im Zuge Ihrer Onlinebewerbung müssen Sie unter anderem folgende Unterlagen im PDF-Format hochladen:
- ein Bewerbungsschreiben im Umfang von ca. 2 Seiten, in dem die Bewerberin bzw. der Bewerber ihre bzw. seine Eignung für den Studiengang darstellt, sowie
- eine aussagekräftige Dokumentation der eigenen künstlerischen Praxis im Umfang von ca. 20 künstlerischen Arbeiten. Bitte wählen Sie hierfür Werke aus, die es ermöglichen, Sie in ihrer künstlerischen Praxis kennenzulernen. Bei der Dokumentation möchten wir wissen, wie Sie künstlerisch aufgestellt sind. Sie sollten mit Ihrer Bewerbungsmappe aufzeigen, dass Sie verschiedene künstlerische Techniken beherrschen sowie ein Thema künstlerisch erarbeiten können. Neben freier Kunst können auch Arbeiten angewandter Kunst eingereicht werden.
Bewerberinnen mit einem fachspezifischen Abschluss und einer Abschlussnote von 1,00 bis 2,50 werden bereits nach Stufe 1 aufgrund ihrer eingereichten Unterlagen zum Studium zugelassen. In diesem Fall ist gemäß ABMStPO/Phil § 35 Absatz 3 die Eignung zum Masterstudiengang formal nachgewiesen.
Bewerberinnen und Bewerber mit einem fachspezifischen Abschluss und einer Abschlussnote von 2,50 bis 3,00 sowie Bewerberinnen und Bewerber eines fachverwandten Studiengangs mit mindestens guter Abschlussnote (1,0 bis 2,50) durchlaufen die Stufe 2 des Qualifikationsfeststellungsverfahrens und werden zu einem Auswahlgespräch eingeladen.
Im Auswahlgespräch werden die Bewerberinnen und Bewerber unter Berücksichtigung der eingereichten Unterlagen nach folgenden gleichgewichteten Kriterien beurteilt:
- Qualität der Fach- und Methodenkenntnisse künstlerischer Praxis,
- Fähigkeit der Bewerberin bzw. des Bewerbers zu kunstpädagogischem Handeln,
- Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten sowie grundlegende Kenntnisse empirischer Forschung im Kontext von Kunst und Bildung.
Das Auswahlgespräch erfolgt in der Regel zwei Wochen nach Bewerbungseingang. Für mehr Planungssicherheit des Masterstudiums empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig auf den Master Kunstpädagogik zu bewerben. Bewerber/innen werden per Mail zum Bewerbungsgespräch eingeladen.
So läuft das Auswahlgespräch ab
Das Auswahlgespräch stellt ein Fachgespräch mit der Auswahlkommission dar. Ziel des Fachgesprächs ist es, die Eignung für den forschungsorientierten Master Kunstpädagogik im Gespräch abzuklären. Das Fachgespräch hat eine Dauer von ca. 20min und findet in den Räumen der Universität am Lehrstuhl für Kunstpädagogik und -didaktik statt. Im Gespräch wird anhand der drei oben genannten Kriterien die Eignung der Bewerberin/des Bewerbers besprochen. Über das Gespräch wird ein Kurzprotokoll angefertigt.