FAQ
C
Zunächst gilt es zu prüfen, ob Sie alle Veranstaltungen eines Moduls besucht haben und für die Verbuchung Ihre Kunstkarte in Kopie mit eingereicht haben. Bitte beachten Sie: Modulleistungen können nur verbucht werden, wenn alle Veranstaltungen eines Moduls belegt worden sind.
Sollten Sie aber berechtigten Anspruch der Verbuchung haben, jedoch ist diese bisher nicht erfolgt, bitten wir Sie, sich an die jeweiligen Modulverantwortlichen laut gültigem Modulhandbuch (semesteraktuelles Modulhandbuch beachten) zu wenden.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie frühzeitig vor der Anmeldung zum Staatsexamen Ihre Leistungsverbuchung prüfen. Wir können leider nicht gewährleisten, dass kurzfristige Anfragen zeitnah bearbeitet werden können.
Die Verbuchung der Modulprüfungen werden durch die Modulverantwortenden durchgeführt. Sollten Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich an die Modulverantwortenden, die im Modulhandbuch für das jeweils aktuelle Semester hinterlegt sind. Durch diese erfolgt auch die Eintragung des Moduls früherer Semester, sofern Sie die Leistungen erbracht haben und diese noch nicht in Campo verbucht wurde.
M
Wir sind ein kleiner Studiengang, daher kann die Masterarbeit nur bei Prof. Dr. Berner geschrieben werden. Hierfür wird das Thema individuell abgesprochen. Bitte beachten Sie die Hinweise des Lehrstuhls zur Masterarbeit.
Eine Modulprüfung ist eine hochschulrechtliche Angelegenheit. Die Prüfungsform wird in der Fachstudien- und Prüfungsordnung (FPO) festgelegt. Auch ist dort festgelegt, welche Gewichtung die Modulnote im gesamten Fachstudium hat.
Im Modulhandbuch wird die Prüfung entsprechend der jeweils gültigen FPO nähre beschrieben. Für Klausuren erfahren erfahren Studierende spätestens nach Prüfungsanmeldung das Datum der Klausur. Abgabefristen für Hausarbeiten und Leistungsportfolios/Mappen werden bereits im Modulhandbuch kommuniziert.
S
Die Studienkarte dient der Dokumentation Ihres Studiums. Sie ist nicht rechtsverbindlich, dient aber der Dokumentation belegter Vernstaltunge. Sie erhalten die Studienkarte zu Beginn des Studiums im Sekretariat des Lehrstuhls. Bitte achten Sie sorgfältig auf die Studienkarte. Die Studienkarte muss mit Namen und Matrikelnummer sowie E-Mail versehen sein.
Ein Wechsel vom Vollzeit- in den Teilzeitstudiengang ist nach dem 2. Fachsemester möglich. Wir empfehlen vor dem Wechsel eine Studienberatung in Anspruch zu nehmen. Nähere Auskünfte hierzu finden sich in der ABMStPO Phil §5a (2).