Staatsexamen
STAATSEXAMEN
Das Staatsexamen im Unterrichtsfach Kunst setzt sich nach LPO I §50 Absatz 3 aus zwei Prüfungsteilen zusammen:
- Praktische Prüfung: Bei der praktischen Prüfung bearbeiten Sie eine Aufgabe aus der Kunstpraxis. Sie haben hier eine Bearbeitungszeit von insgesamt 6 Stunden. Es werden zwei Themen zur Wahl gestellt.
- Schriftlich Prüfungen
- In der Werkanalyse-Prüfung geht es um eine formale und inhaltliche Auseinandersetzung mit Kunstwerken unter Berücksichtigung historischer Aspekte. Sie haben eine Bearbeitungszeit von insgesamt 4 Stunden. Es werden zwei Themen zur Wahl gestellt, davon müssen Sie ein Thema bearbeiten.
- In der Kunstdidaktik-Prüfung bearbeiten Sie eine Aufgabe aus der Fachdidaktik. Sie haben eine Bearbeitungszeit von 3 Stunden. Ihnen werden drei Themen zur Wahl gestellt.
Wir empfehlen zur Examensvorbereitung den entsprechenden Kurs im Freien Bereich bzw. das Seminar „Überblick und Ausblick“ zu besuchen.
Prüfungsaufgaben früherer Semester können zu den Öffnungszeiten des Sekretariats dort eingesehen werden. Der Lehrstuhl bietet einmal im Semester eine Online-Informationsveranstaltung zum Staatsexamen an. Der Termin wird zu Semesterende unter Aktuelles kommuniziert.
Hinweise zur kunstpraktischen Prüfung im Staatsexamen
Die kunstpraktische Prüfung legen Sie in einer von Ihnen selbst gewählten Technik ab. Für die praktische Prüfung stehen insgesamt sechs Stunden Bearbeitungszeit zur Verfügung, in der Sie eine Aufgabe erhalten und diese künstlerisch umsetzen. Für die Prüfung verwenden Sie Materialien und Werkzeuge, mit denen sie für gewöhnlich arbeiten. Bringen Sie diese unbedingt selbstständig mit. Von künstlerischen Techniken, die einerseits sehr aufwändig sind und innerhalb von sechs Stunden nicht fertig gestellt werden können, andererseits geruchsbelastend wahrgenommen und in einer Prüfungssituation problematisch werden können, raten wir ab. Vorbereitetes Material (z.B. Skizzenbuch, Bildersammlung zum Collagieren) muss entsprechend dokumentiert und vor Prüfungsbeginn angezeigt werden. Für schon vorbereitetes Material gilt, dass durch eine geeignete Dokumentation klar erkennbar sein muss, was während der Prüfungszeit konkret gearbeitet wurde.
Sollten Sie mit digitalen Medien arbeiten, sind Sie dazu verpflichtet, den Prozess anhand von Arbeitsschritten zu dokumentieren (z.B. Screenshot oder Screen-Aufzeichnung). Der Prozess sowie das Ergebnis muss auf einem USB-Stick gespeichert und dieser abgegeben werden. Soll das Werk ausgedruckt werden, so sind die universitären Drucker zu verwenden. Bitte sprechen Sie dies unbedingt im Vorfeld mit den hauptamtlichen Dozierenden ab. Fotografische Arbeiten dürfen ausschließlich während der Prüfung entstehen. Zusätzliche Bildmaterialien müssen vor Beginn der Prüfung dokumentiert und angezeigt werden.
Abholung praktischer Prüfungsarbeiten
Bitte beachten Sie, dass eine Rückgabe der praktischen Prüfungsarbeiten gemäß LPO I §19 frühestens zwei Monate nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses oder der Bescheinigung gemäß § 5 möglich ist. Eine Rückgabe der praktischen Prüfungsarbeiten erfolgt nur gegen Vorlage der Verzichtserklärung auf Einspruch.
Die praktischen Prüfungsarbeiten werden immer zum Ende des Semesters in der ersten vorlesungsfreien Woche ausgegeben. Der Termin wird auf der Lehrstuhlwebsite frühzeitig veröffentlicht.
Termine praktisches Staatsexamen Frühjahr 2025